
Wir haben kurz und hoffentlich verständlich die wichtigsten Punkte zum Thema „Versicherung“ zusammengefasst, die du kennen und beachten musst, wenn du Charlotte nutzt.
Weitere Informationen findest du in den Nutzungsbedingungen (§ Haftung).
Die Lastenrad-Initiative hat für Charlotte weder eine Haftpflicht- noch eine VollkaskoVersicherung abgeschlossen.
Für die Zeit der Nutzung geht Charlotte in deinen Besitz über.
Für Schäden an Charlotte, die du während der Nutzung verursachst, kommt deine private Haftpflichtversicherung daher in der Regel nicht auf.
Solche Schäden musst du selbst bezahlen.
Einige Versicherungen schliessen aber solche Fälle mit ein, bzw. lassen sich erweitern, um auch solche Schäden abzudecken.
Auch wenn Charlotte während der Nutzung gestohlen wird oder sonstwie abhanden kommt, musst du den Schaden in der Regel selbst bezahlen.
Für Schäden, die du aufgrund der Nutzung von Charlotte an Personen oder Sachen verursachst, sollte deine private Haftpflichtversicherung dagegen in der Regel aufkommen (sofern du die Schäden nicht mutwillig oder grob fahrlässig verursachst).
So dramatisch das jetzt aber auf den ersten Blick wirkt ist es gar nicht.
Bei sorgsamen Umgang mit dem Rad, ist die Gefahr von Schäden relativ gering.
Ist denoch mal ein Missgeschick passiert, lässt es sich in den meisten Fällen, wie beim normalen Fahrrad auch, mit kleinem Aufwand beheben.
Wir versuchen in der Regel die Schäden in Eigenregie zu reparieren und verlangen in diesen Fällen eine kleine Spende.
An dieser Stelle erinnern wir nochmals an die Nutzungsbedingungen